Vertretung bei geschäftlichen, vertraglichen, Forderungs- und Immobilienstreitigkeiten.
RECHTSGEBIET
Handelsrechtliche Streitigkeiten
01
Forderungseinzug
02
Vertrags- und Gesellschaftsstreitigkeiten
03
Immobilienstreitigkeiten
04
Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen
05
Vollstreckung von Entscheidungen
Ausgewählte Gerichtsverfahren
Von Rechtsanwalt Vadim V. Andreev bearbeitete Verfahren
Forderungseinzug für gelieferte Lebensmittel
Der Käufer nahm Lebensmittel aus mehreren Verträgen entgegen, zahlte jedoch 1.156.400,20 Rubel nicht. Der Lieferant legte Verträge, Lieferscheine und Saldenbestätigungen vor; der Käufer behauptete Teilzahlungen, ohne sie nachzuweisen. Das Gericht sprach die Hauptforderung vollständig, 98.910,58 Rubel Zinsen und 27.583 Rubel Kosten zu. Die Zinsberechnung wurde an die im Streitzeitraum geltende Rechtslage angepasst.
Vergleich über Mietrückstände für Gewerberäume
Eine ausländische Vermieterin verlangte rund 3,81 Millionen Rubel an Miete, Nebenkosten und Vertragsstrafe. Die Parteien vereinbarten, dass der Mieter binnen 30 Tagen nach gerichtlicher Bestätigung 2.877.832,15 Rubel zahlt und die Vermieterin auf die übrigen Forderungen einschließlich der Vertragsstrafe verzichtet. Sie regelten außerdem die Beendigung des Mietvertrags und bestätigten die Rückgabe der Räume. Das Gericht bestätigte den Vergleich und stellte das Verfahren ein.
Haftung des Spediteurs für eine Fehlmenge der Ladung
Der Spediteur übernahm einen versiegelten Container mit 621 Packstücken. Bei der Ankunft fehlte das ursprüngliche Siegel; die Zählung ergab 12 fehlende Packstücke. Der Speditionsvertrag, die Frachtpapiere, das Protokoll über das fehlende Siegel und die Zählung belegten Verlust und Wert. Das Gericht entschied, dass der Einsatz von Subunternehmern den Spediteur nicht von seiner Verantwortung gegenüber dem Kunden befreit. Es sprach Schadensersatz zu und wies die Berufung zurück.
Forderung für die Wartung von Wärmemessgeräten
Ein Energiedienstleister verlangte 421.960 Rubel für die Wartung von Wärmezählern und automatischen Regelanlagen. Der Kunde hatte einige Leistungsnachweise nicht unterzeichnet, aber keine substantiierten Einwände zu Umfang, Preis oder Qualität erhoben und weder Nichtleistung noch Zahlung belegt. Das Gericht wertete die Leistungen auch anhand einseitiger Nachweise als erbracht und angenommen und verwarf den Einwand, der Kunde habe das Gebäude nicht verwaltet. Der volle Hauptbetrag und 13.387 Rubel Prozesskosten wurden zugesprochen.